Der Verein

Unsere Werbegemeinschaft DIE AKTIVEN EINZELHÄNDLER wurde 2014 gegründet mit dem Ziel, Bad Wörishofen als sympathisches, modernes und lebendiges Einkaufszentrum der Region Unterallgäu zu stärken und so eine vielseitige und gesunde Einzelhandelsstruktur zu erhalten.

Wie wir das erreichen möchten?

• Mit einem gemeinschaftlichen Werbeauftritt, der den besonderen Charme unseres Standorts und die Stärken des Waren- und Dienstleistungsangebots verdeutlicht.

• Mit kreativen Veranstaltungskonzepten und publikumswirksamen Sonderöffnungszeiten, die die Anziehungskraft von Bad Wörishofen als Einkaufsstadt erhöhen.

• Mit Marketingaktionen zu saisonalen Anlässen wie Muttertag oder Weihnachten.

• Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Vereinen und Verbänden sowie der Gastronomie, um die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und Visionen nicht nur zu entwickeln, sondern auch umzusetzen.

Wir ergreifen die Initiative, denn nur gemeinsam können wir die Zukunft der Einkaufsstadt Bad Wörishofen aktiv mitgestalten. Aktuell haben wir rund 50 Mitglieder, die ihre Werbemaßnahmen koordinieren und Bad Wörishofen als attraktives Einkaufs- und Erlebniszentrum vermarkten.

Unterstützen auch Sie den Einzelhandel durch Ihr Engagement und profitieren Sie vom Miteinander einer starken Werbegemeinschaft. Sind Sie dabei? Wir freuen uns über neue Mitglieder und neue Ideen! Bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung an: (Download Beitrittserklärung)

DIE AKTIVEN EINZELHÄNDLER BAD WÖRISHOFEN e.V.

z.Hd. Herrn Barth
Kneippstraße 13
86825 Bad Wörishofen

Fritz Barth
1.Vorsitzender

Barth Wohnkultur
Kneippstr. 13
86825 Bad Wörishofen

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Peter Kranz
2. Vorsitzender

Optik Kranz
Bgm.-Stöckle Str.
86825 Bad Wörishofen

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Bärbel Nägele
Schriftführerin

Spiel + Freizeit Schnegg GmbH
Bgm.-Stöckle-Str.11
86825 Bad Wörishofen

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Ulla Kastello-Koch
Schatzmeister

Leela Art
Alfred-Baumgartner Str. 2
86825 Bad Wörishofen

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Die Aktiven Einzelhändler e.V. Bad Wörishofen
S a t z u n g

§ 1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen: Die Aktiven Einzelhändler e.V.
2. Sitz des Vereins ist Bad Wörishofen, Lkr. Unterallgäu.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Die Aktiven Einzelhändler e.V. ist die Erhaltung und Förderung der Attraktivität und der Zentralität Bad Wörishofens und des Einzelhandels Bad Wörishofens sowie die Wahrung aller damit zusammenhängenden Belange und Interessen.
2. Dazu erstrebt der Die Aktiven Einzelhändler e.V. das Zusammenwirken aller am Wohle Bad Wörishofens interessierten Einzelhändler.
3. Werbemaßnahmen werden von Die Aktiven Einzelhändler e.V. selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen, auch im Bereich des Stadtmarketings, mit der Stadt Bad Wörishofen, mit Vereinen, Arbeitskreisen und anderen Institutionen durchgeführt.
4. Konfessionelle und politische Betätigung ist ausgeschlossen.
5. Erzielung von finanziellen Gewinnen ist nicht beabsichtigt.

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied im Die Aktiven Einzelhändler e.V. sollen Unternehmen, Körperschaften, Vereine, Institutionen und Personen werden, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bad Wörishofen haben und an der Förderung Bad Wörishofens interessiert sind.
2. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. Die Mitglieder unterscheiden sich in ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.
4. Alle Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung gleichermaßen stimmberechtigt und wählbar.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt:
a. durch Austritt.
Dieser ist nur unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
b. durch Erlöschen des Mitgliedsunternehmens.
c. durch Vereinsauflösung.
d. durch Ausschluss.
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder die sich daraus ergebenden Pflichten verstößt, oder durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen des Die Aktiven Einzelhändler e.V. schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 5 Rechte und Pflichten
1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der Gemeinschaft zu fördern und die Werbemaßnahmen zu unterstützen.
2. Die ordentlichen Mitglieder sind im Besonderen verpflichtet, dabei aktiv mitzuarbeiten.
3. Die fördernden Mitglieder fördern den Vereinszweck durch monatliche Beiträge und freiwillige Leistungen.
4. Während der Dauer der Mitgliedschaft sind alle Mitglieder berechtigt, die vom Verein geschaffenen Zeichen und Werbemittel zu benützen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge
1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Deckung der Kosten festgesetzten Beiträge zu leisten.
2. Die Kosten des Vereins werden durch Beiträge und Umlagen gedeckt, deren Festsetzung, wie der Erlass einer Beitragsordnung dem Vereinsausschuss obliegt. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass ihr Gesamtbeitrag zur Deckung der Werbe- und Verwaltungskosten und aller durch die zuständigen Organe beschlossenen Aufwendungen ausreichen.
3. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 €.
4. Die Mitgliedsbeiträge und Umlagen sind im Lastschriftverfahren einzuziehen. Dies geschieht halbjährlich zu 180,00 €.

§ 7 Organe der Vereine
Die Organe der Vereine sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung
1. Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf mindestens einmal im Jahr statt.
2. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren den Vorstand sowie zwei Rechnungsprüfer. Sie entscheidet über Änderung der Satzung,
Auflösung und Liquidation des Vereins.
Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen ihr in dieser Satzung übertragenen Angelegenheiten, insbesondere über die Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung des Vorstandes sowie der zwei Rechnungsprüfer.
3. Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand schriftlich einberufen. Die Einberufung hat unter Angabe der Tagesordnung mindestens 7 Tage zuvor zu erfolgen. Verlangen mehr als 15 Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, so ist der Vorstand zur Einberufung verpflichtet.  Über die Versammlungen sind Beschlussprotokolle zu führen, die vom Vorstand gegengezeichnet werden müssen. Die Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Beschlüsse bedürfen einer einfachen Mehrheit.
Zu den Mitgliederversammlungen werden die ordentlichen und fördernden Mitglieder eingeladen.

§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schatzmeister
Schriftführer
a. dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins.
b. 1. und 2. Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB, jeder für sich allein vertretungsberechtigt.
c. Der Vorstand ist zu Rechtsgeschäften jeglicher Art, die im Interesse des Vereins liegen, bevollmächtigt.

§ 10 Haftung
Die Haftung der Vereinsmitglieder ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

§ 11 Auflösung oder Satzungsänderung des Vereins
1. Die Auflösung oder Satzungsänderung des Die Aktiven Einzelhändler e.V. kann durch eine Mitgliederversammlung, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder, mit beschlossen werden.  Die mögliche Abstimmung der Auflösung des Vereins muss in den Tagesordnungspunkt aufgenommen werden (Siehe § 8, Ziffer 3).
2. Die letzte Mitgliederversammlung beschließt über die Abwicklung. Das nach der Abwicklung verbleibende Vermögen wird der Stadt Bad Wörishofen zur Verwendung im Sinne des Die Aktiven Einzelhändler e.V. zugewiesen.

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